Tippgabe-Anteil
- 10% Provisionsbeteiligung sichern, gleichwohl ob Verkaufs- oder Vermietungstipp! *
1.
Schritt
Sie kennen Eigentümer/Investoren?
Sie machen auf uns aufmerksam und holen das Kontakt-Einverständnis.
2.
Schritt
Kundschaft meldet sich ernsthaftig.
Wir werden nun kontaktiert und gebeten, die Immobilie einzuschätzen bzw. zu vermieten oder zu verkaufen (Maklervertrag). Die Kundschaft weißt uns auf die Tippgabe durch Sie hin!
3.
Schritt
Der Erfolgsfall tritt ein!
Nach annehmlicher Zeit konnte das Immobiliengeschäft erfoglreich abgeschlossen werden. Es wurde über unsere Firma ein Mietvertrag oder ein notariell beurkundeter Kaufvertrag geschlossen. Letztlich erhalten Sie nach Zahlungseingang die mit uns vereinbarte Tippgabeprovision.
* Siehe AGB Tippgabe
Die Tippgebende Partei erhält grundsätzlich 10% der von uns tatsächlich vereinnahmten Netto-Provision, sofern die empfohlene Person uns zum Zeitpunkt der Tippabgabe nicht bekannt gewesen und das Geschäft infolge des Hinweises erfolgreich durch uns abgewickelt worden ist (notariell beurkundeter Kaufvertrag oder durch uns vermittelter Mietvertrag).
Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist der vollständige Zahlungseingang der Provision auf unserem Firmenkonto. Maßgeblich ist die im konkreten Erfolgsfall tatsächlich realisierte Provision; etwaige Änderungen der Provision im Vermarktungsprozess, insbesondere Reduzierungen zur Ermöglichung des Abschlusses, bleiben unberücksichtigt.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang und setzt den vorherigen Abschluss eines Tippgebervertrags voraus.
Kontakt
Mobil
DE +49
(0) 152 55245822
kontakt
@rupp-realestate-finance.de
Anschrift
Kanaustraße 2
79336 Herbolzheim
Inhalt
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