AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung/en (AGB)

 

der RUPP – Real Estate & Finance GmbH

Vertreten durch Geschäftsführer: Raphael Ralf Rupp

 

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GewO (Immobilienmakler und Darlehensvermittler)

– nachfolgend „Makler“ genannt –

 

§1 Geltungsbereich und Leistungsumfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der RUPP – Real Estate & Finance GmbH und ihren Auftraggebern.

 

Das Leistungsspektrum unterteilt sich in zwei Kernbereiche:

A) Klassische Maklerleistungen & Finanzierungsvermittlung

Nachweis und Vermittlung von Verträgen über Immobilien (Kauf, Miete, Pacht).

Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Vermittlung von und Beratung zu Kapitalanlagen, Anlageimmobilien und Investmentobjekten.

Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen bzw. Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO.

Sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Beratungs- und Servicedienstleistungen.

B) Gesonderte Dienstleistungen (Werk- und Dienstleistungen)

Unabhängig von einer klassischen Makler- oder Vermittlungstätigkeit bietet der Makler separate, rein vergütungspflichtige Leistungen an. Diese sind vom Erfolg eines Hauptvertrages vollständig unabhängig:

Wohn- und Nutzflächenberechnungen (z. B. nach WoFlV oder DIN 277).

Erstellung von technischen Aufmaßen und Grundrissen.

Technische oder organisatorische Beratungs- und Servicedienstleistungen.

 

§2 Vertraulichkeit, Weitergabeverbot und Vorkenntnis

Sämtliche vom Makler übermittelten Informationen (Exposés, Objektdaten, Berechnungen, Grundrisse etc.) sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige, ausdrückliche Zustimmung des Maklers in Textform untersagt.

Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte daraufhin den Hauptvertrag ab, schuldet der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision, es sei denn, der Auftraggeber hat den Verstoß nicht zu vertreten.

Ist dem Auftraggeber ein angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt des Angebots, unter Angabe der Quelle in Textform anzuzeigen. Unterbleibt dieser Hinweis, gilt der Nachweis des Maklers als ursächlich für den späteren Vertragsschluss, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Vorkenntnis ursächlich war.

 

§3 Tippgabe

Der Tippgeber erhält eine Erfolgsprovision in Höhe von 10 % der vom Makler  tatsächlich vereinnahmten Netto-Provision. Voraussetzung hierfür ist, dass der vermittelte Kontakt dem Anbieter bei Tippabgabe unbekannt war und das Geschäft (notarieller Kaufvertrag oder vermittelter Mietvertrag) infolge des Hinweises erfolgreich abgeschlossen wird. Der Vergütungsanspruch entsteht erst mit dem vollständigen Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto des Anbieters, wobei nachträgliche Provisionsreduzierungen im Vermarktungsprozess unberücksichtigt bleiben. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang und setzt den vorherigen Abschluss einer Tippgebervereinbarung voraus.

 

§4 Zustandekommen des Maklervertrages

Ein Maklervertrag über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit einem Verbraucher bedarf zu seiner Wirksamkeit zwingend der Textform (§ 656a BGB).

In allen anderen Fällen (z. B. Gewerbe, Mehrfamilienhäuser, Darlehensvermittlung oder im B2B-Bereich) kommt der Vertrag entweder durch schriftliche Vereinbarung oder konkludent durch die Anforderung und Nutzung von Objektunterlagen/Leistungen auf Basis dieser AGB zustande.

Individuelle Vereinbarungen, Sonderkonditionen oder vertragliche Spezifikationen zwischen Makler und Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen AGB. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Der Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit dem rechtswirksamen Abschluss des Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag, Miet-/Pachtvertrag oder Darlehensvertrag), der auf der Nachweis-, Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit des Maklers beruht.

 

§5 Widerrufsrecht für Verbraucher und vorzeitiges Erlöschen

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Vertragsschluss per E-Mail, Telefon, Online-Formular) ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird dem Kunden separat übermittelt.

Fordert der Kunde den Makler ausdrücklich auf, mit der Dienstleistung noch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen, startet die Vertragserfüllung vorzeitig.

Bestätigt der Kunde im Rahmen des Abrufs eines Objektangebots (z. B. durch Setzen eines Hakens vor Betätigen des Downloadlinks), dass 1. der Makler sofort vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen soll, und 2. er seine Kenntnis darüber bestätigt, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung (Bereitstellung des vollständigen Exposés/Download-Bereichs) erlischt, so erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers mit dem erfolgreichen Abruf bzw. Download des Exposés vollständig, da die Nachweisleistung in diesem Moment vollständig erbracht wurde.

 

§6 Vergütung und Fälligkeit

A) Provision und Vermittlungsvergütung

Die Höhe der Provision richtet sich nach der Art des Objekts, dem Hauptvertrag bzw. dem vermittelten Darlehen sowie den individuellen Absprachen.

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zur geteilten Provision (§ §§ 656c, 656d BGB) sowie die jeweils auf der Website oder im Exposé ausgewiesenen Konditionen.

Bei Gewerbeimmobilien, Anlageobjekten, Sonderimmobilien und Darlehensvermittlungen wird die Vergütung frei und individuell vereinbart.

Alle Provisionsangaben verstehen sich, sofern nicht explizit anders ausgewiesen, als Bruttobeträge inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

B) Vergütung gesonderter Dienstleistungen

Die Vergütung von Wohnflächenberechnungen, Aufmaßen und Grundrissen erfolgt auf Basis eines separaten Angebots.

Diese Honorare sind unabhängig vom Erfolg einer Immobilien- oder Darlehensvermittlung geschuldet und nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig.

 

§7 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner (z. B. den Verkäufer/Vermieter oder den Darlehensgeber) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher erfolgt die Doppeltätigkeit streng nach den gesetzlichen Vorgaben des § 656c BGB (Halbteilungsgrundsatz).

 

§8 Künstliche Intelligenz

Der Makler behält sich vor, bei der Erstellung, Bearbeitung und Optimierung von Inhalten – insbesondere bei Objekt- und Produktfotos – KI-gestützte Werkzeuge (Künstliche Intelligenz) einzusetzen. Dies umfasst unter anderem das Retuschieren von Aufnahmen, das Entfernen oder Hinzufügen von Gegenständen, Hintergründen oder Bildelementen sowie die allgemeine visuelle Aufwertung. Es gilt der Zustand bei Objektbesichtigung.

 

§9 Haftungsausschluss und -begrenzung

Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen, Pläne, Dokumente und Konditionen stammen von Dritten (Eigentümern, Banken, Behörden etc.). Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Dem Auftraggeber obliegt es, die Angaben selbst zu prüfen.

Wohnflächenberechnungen, Grundrisse und Aufmaße werden mit fachlicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für minimale Messabweichungen (+-3% der Wohn- oder Nutzfläche), die auf fehlerhaften Altdokumenten oder verdeckten baulichen Gegebenheiten sowie mess- und gerätetechnischer Toleranz beruhen, ist ausgeschlossen. 

Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.

Die Parteien sind sich letztlich darüber einig, dass es sich bei den Leistungen der Investmentberatung um einen Dienstvertraggemäß §611 BGB handelt, bei dem die Erbringung der geschuldeten Beratungstätigkeit, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet ist. Die Leistungen der Aufmaßerstellung, Grundrissfertigung sowie Wohnflächenberechnung richten sich hingegen nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts gemäß §631 BGB, bei denen die Erstellung und Übergabe eines mangelfreien, fertigen Werks als Leistungserfolg geschuldet wird.

Die Marktpreiseinschätzung für Immobilien ist eine umfassende Schätzung zu einem Wertermittlungsstichtag, die darauf abzielt, den aktuell erzielbaren Wert einer Immobilie realistisch einzuschätzen. 

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Schätzung in der Regel ein persönliches Treffen vor Ort beinhaltet, um eine fundierte Analyse zu ermöglichen. 

Allerdings handelt es sich hierbei ausdrücklich nicht um ein Gutachten im Sinne des §194 BauGB, 
sondern lediglich um eine informelle Marktpreiseinschätzung, die auf der gegebenen Marktsituation (direkte Vergleichswerte) basiert.

 

§10 Aufwendungsersatz

Sollte ein Auftraggeber einen erteilten Alleinauftrag vorzeitig widerrufen oder seine Verkaufs- oder Finanzierungsabsicht schuldhaft vereiteln, ist er verpflichtet, dem Makler die nachweisbar entstandenen Aufwendungen (z. B. Inseratskosten, Fahrtkosten, Einholung von Grundbuchauszügen) zu erstatten. Der Aufwendungsersatz ist auf maximal 10 % der zu erwartenden Provision gedeckelt.

 

§11 Textform und Kündigung

Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Brief), sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

§12 Datenschutz

Der Makler erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen hierzu sind in der separaten Datenschutzerklärung des Maklers geregelt.

 

§13 Irrtümer zu Inhalte und Fachwissen auf der Homepage

Die auf der Homepage des Anbieters bereitgestellten Texte, Artikel und Informationen basieren auf dem persönlichen Fachwissen, der individuellen Branchenerfahrung sowie der persönlichen Meinung des Anbieters.

Sämtliche Inhalte dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine rechtliche, medizinische, steuerliche oder sonstige fachspezifische Beratung dar und können eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Die Inhalte spiegeln eine subjektive Sichtweise wider. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, wird für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernommen. Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 

§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Maklers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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