Tippgabe-Anteil
- 10% Provisionsbeteiligung sichern, gleichwohl ob Verkaufs- oder Vermietungstipp! *
* Siehe AGB Tippgabe
Die Tippgebende Partei erhält grundsätzlich 10% zzgl. 19% Mwst. der von uns tatsächlich vereinnahmten Netto-Provision als Gutschrift, sofern die empfohlene Person uns zum Zeitpunkt der Tippabgabe nicht bekannt gewesen und das Geschäft infolge des Hinweises erfolgreich durch uns abgewickelt worden ist (notariell beurkundeter Kaufvertrag oder durch uns vermittelter Mietvertrag). Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist der vollständige Zahlungseingang der Provision auf unserem Firmenkonto. Maßgeblich ist die im konkreten Erfolgsfall tatsächlich realisierte Provision; etwaige Änderungen der Provision im Vermarktungsprozess, insbesondere Reduzierungen zur Ermöglichung des Abschlusses, bleiben unberücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang und setzt den vorherigen Abschluss eines Tippgebervertrags voraus.
